Taufe - Trauung - Beerdigung - (Wieder-)eintritte
Das sind die sogenannten "Amtshandlungen. In Ihnen handelt der Ausführende (meist der Pfarrer/Pfarrerin) als Amtsperson. Die Handlungen werden beurkundet und ins Kirchbuch eingetragen. Sie sind in allen Gemeinde unserer westfälischen Kirche gleich geregelt.
Das bedeutet:
Bis auf wenige regionale oder konfessionelle Unterschiede laufen die Amtshandlungen nahezu überall gleich ab.
Auf den folgenden Seiten finden Sie dazu Abläufe, Formulare und auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Denn gerade das Letztere ist sinnvoll und gewollt:
Die jeweilige Handlung so individuell und persönlich wie möglich zu gestalten.
Bei fast allen diesen Handlungen gilt folgendes Schema:
informieren - kontaktieren - kommunizieren - agieren.
Das soll heißen:
- Informieren sie sich über Schritte und Möglichkeiten.
- Machen Sie einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer aus.
- Er bespricht mit Ihnen alles Notwendige und Wissenswerte.
- Zum vereinbarten Termin erfolgt die Handlung.